Für den besten Essig – unser Reinheitsgebot

Das deutsche Reinheitsgebot für Bier wird bis zum heutigen Tag als deutsches Kulturgut vermarktet. Doch was viele nicht wissen: Es gibt nicht nur das Reinheitsgebot für die Bierherstellung, sondern auch eines für die Herstellung von Essig. Denn auch beim Essig ist die Sorgfalt in Rohstoffen, Rezepturen und Produktion die Grundlage für eine einwandfreie Qualität.

Erfahre hier alles über den geschichtlichen Hintergrund zum Reinheitsgebot des Essigs und natürlich auch des Bieres. Denn nach diesem Reinheitsgebot stellen wir bis heute unsere Essige her. Und seit 70 Jahren auch unseren bewährten Klassiker: den Altmeister Essig.

Abstand

Die Geschichte des Reinheitsgebots (Bier)

Das wohl bekannteste Reinheitsgebot ist das des Bieres. Bereits um 1516 wurde dieses Gebot erschaffen, um unerwünschte Zutaten zu verbieten. Dafür gab es einen Grund: Abenteuerliche Bier-Gemische sorgten im Mittelalter bei den Gästen für Übelkeit und Vergiftungen und führten im schlimmsten Falle zum Tod. Ein verbindliches Qualitätsgebot war dringend notwendig.

So kam es, dass der bayerische Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Herzog Ludwig X am 23. April 1516 im Schloss zu Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier verkündeten: Um die Qualität des Bieres zu steigern und das Mischen mit anderen, teilweise ungenießbaren Zutaten zu unterbinden, darf Bier nur noch aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden.

1876 gründet Richard Alfried Hengstenberg das nach ihm benannte Unternehmen mit einem Ziel: die besten Lebensmittel herzustellen. Um die Qualität der Hengstenberg-Essige als Standard zu definieren, formulierte er das Reinheitsgebot für Weinessige und gestaltete damit das deutsche Lebensmittelgesetz mit.

 

Reinheitsgebote sind ein Qualitätsversprechen

Seit der Verkündung des Reinheitsgebotes für Bier stehen Reinheitsgebote für Qualitätsversprechen. Sie legen fest, welche Zutaten bestimmte Lebensmittel enthalten dürfen, und verhindern damit, dass von Konsumenten unerwünschte Zusatzstoffe in Lebensmittel kommen. Durch das Verbot solcher Zusätze wird sichergestellt, dass die Produkte von Qualität zeugen und bei den verwendeten Inhaltsstoffen Transparenz herrscht. Wir bei Hengstenberg verwenden nur die besten Zutaten, um einen einwandfreien Essig herzustellen. Seit 70 Jahren hält etwa unser Altmeister Essig, was er verspricht – im Geschmack und in der Qualität.

 

Essiggebot: Das Reinheitsgebot für Weinessige von Hengstenberg

Wir von Hengstenberg haben uns ein Ziel gesetzt: Essige von höchster Qualität herzustellen. Diesem Grundsatz hat sich bereits Richard Alfried Hengstenberg, Gründer unseres Unternehmens, im Jahre 1876 angenommen. Damit Essige nicht verdünnt oder mit anderen minderwertigen Substanzen gestreckt werden und eine hohe Qualität gesichert werden kann, schuf er Hengstenbergs „Essiggebot“ und gestaltete damit das deutsche Lebensmittelgesetz mit. Anders als beim Bier beschränkt das Reinheitsgebot des Essigs nicht die Zutaten. Richard Alfried Hengstenberg definierte einen Mindestanteil an Naturwein im Weinessig:

Hochwertige Weinessige müssen
mindestens 20 % Naturwein enthalten.

Diesen hohen Qualitätsansprüchen sind wir bis heute verpflichtet. Anders als beim Bier (dort wurde das Gebot von der Obrigkeit vorgegeben) haben wir beim Essig uns dieses hohe Qualitätsmerkmal selbst auferlegt.

 

Das Essiggebot ist ein Qualitätsversprechen – damals wie heute

Das Essig-Reinheitsgebot war der Anfang einer Philosophie, der wir bis heute treu sind: Qualität steht an erster Stelle. Auf Basis des Reinheitsgebots von Richard Alfried Hengstenberg haben wir für uns über Jahrzehnte immer mehr Qualitätsstandards gesetzt, an die wir uns bis heute halten.

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