Unternehmen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

12. Schlussbestimmung

12.1. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

12.2. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf keine Untervergabe des Auftrags an Dritte erfolgen.

12.3. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandeln.

12.4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Teile ist Erfüllungsort Esslingen.

12.5. Gerichtsstand ist Esslingen. Wir können Sie jedoch auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

12.6. Ergänzend gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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