Genießerrotkohl mit Birne und Burgunder-Rotwein
Unternehmen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
7. Rechnungsstellung und Zahlung
7.1. Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst zum Zeitpunkt der Richtigkeit als bei uns eingegangen.
7.2. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Voraussetzungen für eine Rechnungszahlung sind der Wareneingang und der Gutbefund der Ware. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungseingang, vor bzw. zu dem auch die Ware eingegangen sein muss.
7.3 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen oder Warenstandards oder Kauf nach Probe vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages und der Lieferung. Die gewünschten Unterlagen sind zusammen mit der Rechnung an uns zu übersenden. Sie müssen jedoch spätestens nach 10 Tagen nach Rechnungseingang bei uns vorliegen. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Bescheinigungen. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
7.4. Vorauszahlungen erfolgen nur gegen Bankbürgschaft.

