Genießerrotkohl mit Birne und Burgunder-Rotwein
Unternehmen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
10. Produkthaftung
Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder Produkthaftungsgesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit unseres Produkts in Anspruch genommen, die auf Ihre Ware zurückzuführen ist, dann sind wir berechtigt, von Ihnen Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die von Ihnen gelieferten Produkte verursacht ist.
Im Rahmen Ihrer Haftung für Schadensfälle sind Sie auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir Sie – soweit möglich und zumutbar – unterrichten.
Ihre Liefergegenstände sind so gekennzeichnet, dass sie dauerhaft als Ihr Produkt erkennbar sind. Sie haben eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und uns diese nach Aufforderung nachzuweisen. Insofern sind Sie bereit, eine entsprechende Qualitätssicherungs-vereinbarung mit uns abzuschließen. Außerdem werden Sie sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung in angemessener Höhe versichern und uns auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht vorlegen.
Der Lieferant garantiert u.a., dass die von ihm gelieferte Ware im Einklang mit der REACH-Verordnung steht und hinsichtlich der Ware alle Verpflichtungen nach dieser Verordnung eingehalten wurden, insbesondere dass – soweit vorgeschrieben – alle Bestandteile der Ware ordnungsgemäß im Sinne dieser Verordnung registriert wurden und werden.
Weiterhin garantiert der Verkäufer, dass die Produkte keine Rezepturbestandteile auf Basis von
- SVHC (Substanzen mit besorgniserregenden Eigenschaften)
- vPvt / PBT (persistente, bioakkumulierende toxische Stoffe)
- CMR (karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe)
- Stoffe der aktuellen Kandidatenliste für Anhang XIV enthalten.
Sollte aufgrund gesetzlicher Änderungen, oder aufgrund von Bezugsproblemen eine Rezepturveränderung (Ersatzstoffe mit abweichender chemischer Zusammensetzung) notwendig werden, so hat sich der Verkäufer umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Die entsprechende Bestätigung ist vom Verkäufer unaufgefordert vorzulegen.

