Unternehmen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

8. Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt

8.1 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.

8.2. Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, ist dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

8.3. Der Lieferant ist zum Ersatz sämtlicher unmittelbaren und mittelbaren Verzugsschäden verpflichtet.

8.4. Ist Verzug gegeben, so sind wir nach dem ergebnislosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.5. Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen können Sie sich nur berufen, wenn Sie die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb einer angemessenen Frist erhalten haben.

8.6. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der oben beschriebenen Verzögerung bei uns unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht mehr verwertbar ist.

8.7. Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Ihre Kosten vorzunehmen. Erfolgt keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. Zahlung erfolgt erst am Fälligkeitstag.

8.8. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.

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