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Allgemeine Einkaufsbedingungen / General Terms and Conditions of Purchase
Stand 07.12.2009
1. Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen anerkannt. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit Ihnen.
2. Wird unserer Bestellung nicht umgehend widersprochen, so gilt diese als angenommen. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung - auch durch Datenfernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen.
3. Wir nehmen nur verbindliche Angebote entgegen. Angebote und Bemusterungen erfolgen kostenlos, Besuche oder Ausarbeitung von Angeboten und Projekten werden nicht vergütet.
4. Vertragsverhandlungen werden vertraulich geführt, deren Inhalte dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5. Änderungsklausel
Bei langen Lieferzeiten können Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangt werden, soweit das für den Lieferanten zumutbar ist. Bei Änderungen dieser Art sind die Auswirkungen von beiden Seiten, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen.
6. Preise, Versand, Verpackung
7. Rechnungsstellung und Zahlung
8. Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
9. Gewährleistungen
10. Produkthaftung
11. Schutz
Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind.
Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände vom Berechtigten zu bewirken.
12. Schlussbestimmung




