Hinter der Nummer E 407 verbirgt sich das sogenannte Carrageen oder auch Irisch Moosextrakt. Es ist ein Algenkolloid, das aus Rotalgen gewonnen wird und damit einen natürlichen Ursprung hat. Für die Herstellung von „Bio-Lebensmitteln“ darf Carrageen lt. EU-Bio-Verordnung übrigens auch eingesetzt werden.
Agar-Agar, ein Name aus dem Bereich der Verdickungsmittel, welcher vielleicht bekannter ist, ist ähnlichen Ursprungs.
Carrageen übernimmt die Aufgabe, die im Kräuteressig enthaltenen sichtbaren Kräuterteilchen gleichmäßig im Produkt zu verteilen. Auf diese Weise erhält man ein optisch ansprechendes Produkt.
Würde man auf Carrageen verzichten, so würden sich die Kräuterteilchen am Flaschenhals sammeln oder am Boden absetzen, ein Effekt, der sich nachteilig auf die optische Attraktivität eines solchen Produktes auswirken würde. Der Verbraucher würde mit Ablehnung reagieren.
Hinsichtlich gesundheitlicher Bedenken beim Verzehr von Zusatzstoffen wie beispielsweise E 407 ist anzumerken, dass diejenigen Zusatzstoffe, die in der Europäischen Gemeinschaft als gesundheitlich unbedenklich und technologisch notwendig bewertet werden, eine E-Nummer erhalten. Das E stand ursprünglich für Europa. Es ist ein internationaler Code, der aussagt, dass ein bestimmter Zusatzstoff die strengen Tests des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses bestanden hat.