Essig des Jahres 2012:
Weinessig mit Cassis
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Frage
Antwort
Die Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz gibt an, dass bei Essigen die Angabe des sogenannten Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben ist.
Unter dem Begriff Mindesthaltbarkeitsdatum versteht man den Zeitpunkt, bis zu dem ein Lebensmittel bei angemessener Lagerung seine spezifischen Eigenschaften (z. B. Farbe, Geschmack, Geruch, Aussehen) behält.
Er ist nicht gleichzusetzen mit dem sogenannten Verfallsdatum. Dieses wird bei Lebensmitteln angegeben, die mikrobiologisch leicht verderblich sind, wie beispielsweise Hackfleisch. Nach Ablauf des Verfallsdatums darf dieses Lebensmittel nicht mehr verkauft bzw. verzehrt werden.
Essige werden unmittelbar vor dem Abfüllen durch Erhitzen (d.h. Pasteurisation) haltbar gemacht. Außerdem wirkt der Gehalt von 6 % Essigsäure bei reinen Weinessigen bzw. 5 % bei Gemischen aus Wein- und Branntweinessig zusätzlich konservierend.

